Ausfallrechnung bei verpassten Terminen: Regelungen und Rechtsgrundlagen
In den letzten Monaten haben wir zunehmend festgestellt, dass Termine von Patienten häufiger vergessen oder nicht rechtzeitig abgesagt werden. Dies führt für unsere Praxis zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen. Jeder Termin, der ungenutzt bleibt, bedeutet für uns nicht nur einen direkten Einnahmeverlust, sondern auch einen unnötigen Leerlauf, der anderen Patienten die Möglichkeit nimmt, kurzfristig einen Termin zu erhalten.
Angesichts der steigenden Kosten im Gesundheitswesen und des erhöhten Aufwands für die Praxis können wir leider nicht mehr auf die entfallenden Einnahmen verzichten. Um die Qualität unserer Leistungen weiterhin gewährleisten zu können, sehen wir uns gezwungen, bei nicht wahrgenommenen oder zu spät abgesagten Terminen eine Ausfallrechnung auszustellen.
Wir möchten sicherstellen, dass alle Patienten über die Regelungen gut informiert sind und keine Missverständnisse entstehen. Daher haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengestellt.